Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Women Travel Sonja Müller Lang GmbH
Wir empfehlen Ihnen, diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen und die Informationen in unserem Prospekt und in den Reiseunterlagen sorgfältig durchzulesen. Diese sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und Women Travel Sonja Müller Lang GmbH (nachfolgend Women Travel).
1.Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln
1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedigungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Women Travel für von Women Travel veranstaltete Reisearrangements oder andere von Women Travel im eigenen Namen angebotenen Leistungen.
1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Women Travel vermittelten “Nur-Flug-Arrangements”, Einzelleistungen und Reisen anderer Veranstalter gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen.
Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab. Es gelten deren eigenen Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist Women Travel nicht Ihre Vertragspartei.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Women Travel kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Women Travel wirksam.
2.2. Auf der Anmeldung sind die Namen der TeilnehmerInnen, so wie sie im Pass stehen, einzutragen. Andernfalls sind die durch die Namensänderung bedingten (zusätzlichen) Kosten wie Bearbeitungsgebühren, Annullierungskosten, Visagebühren, Kosten der erneuten Ausstellung des Flugscheins usw. vollumfänglich zu übernehmen.
2.3 Meldet die buchende Person weitere ReiseteilnehmerInnen an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle ReiseteilnehmerInnen.
3. Leistungen
3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt, der Reiseauschreibung oder der individuell ausgearbeiteten Offerte. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Women Travel schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
Die Leistungen von Women Travel beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt.
3.2 Die Hotelunterkünfte, Transportmittel usw. entsprechen den landestypischen Verhältnissen, welche nicht unbedingt mit europäischen Standards gleichzusetzen sind.
3.3 Die von Women Travel angebotenen Reisen sind meist Gruppenreisen mit frauenspezifischen Programmpunkten (Begegnungen usw.), welche nur schwer im Voraus planbar sind und daher kann es zu Abweichungen gegenüber dem ausgeschriebenen Programm kommen. Solche Abweichungen sind eine vertragskonforme Erfüllung der Reise.
Der in der Ausschreibung und/oder Bestätigung beschriebene Reiseablauf kann vor/während der Reise geändert werden. Solche Änderungen sind eine korrekte Erfüllung des Reisevertrages, sofern dadurch keine Leistungen ausfallen.
3.4 Bei Reisen ohne deutschsprachige Reiseleitung sollten Sie unbedingt die Sprache der Reiseleitung sprechen. Diese Angaben finden Sie in der Reiseausschreibung.
3.5 In vielen Hotels sind Einzelzimmer nur in beschränkter Anzahl vorhanden. So kann es vorkommen, dass trotz Hotelbestätigung kein Einzelzimmer verfügbar ist. In diesem Falle zahlen wir Ihnen den für das Einzelzimmer bezahlten Zuschlag (unter Ausschluss weiterer Forderungen zurück). Einzelzimmer weisen teilweise nicht denselben Komfort wie Doppelzimmer aus oder es müssen Einbussen bezüglich der Lage in Kauf genommen werden.
3.6 Flugreisen
Falls nicht anders angegeben, fliegen Sie in Economy Klasse. Die publizierten Fluggesellschaften, Flugpläne und Flugzeugtypen können ändern.
3.7 Reisegepäck
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen mit internationalen Flugstrecken auf 20kg inkl. Handgepäck beschränkt. Auf den meisten Flügen ist zudem der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr.
3.8 Gruppen
Unsere Gruppenreisen mit Linien- und Charterflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle TeilnehmerInnen sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen haben einen Zuschlag zur Folge.
3.9 Sportmöglichkeiten und Ayurveda
In einigen der Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten und Ayurveda-Therapien angeboten. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Die Kapazitäten sind beschränkt. Falls Sie sich für eines dieser Angebote interessieren, so erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise, inwieweit das betreffend Angebot während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich angeboten wird.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt/der Preisliste, der Reiseausschreibung oder der individuellen Offerte. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken und mit Unterkunft im Doppelzimmer.
Bei Gruppenreisen verstehen sich die Preise für die angegebene Gruppengrösse. Welcher Preis zur Anwendung kommt, wird Ihnen bis spät. 3 Wochen vor Reisebeginn mitgeteilt.
Bei individuellen Offerten berechnen sich die Preise auf den Beginn der einzelnen Leistungen.
4.2 Zahlung
4.2.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses ist eine Anzahlung von 30 %, mind. CHF 1’000 pro Person zu bezahlen.
4.2.2 Der restliche Reisepreis hat bis spätestens 40 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
4.2.3 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt Women Travel die Reiseleistungen zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle sind die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5.3 zu bezahlen.
4.3 Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 41 Tage vor Abreise können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon-, Telefax-, Telex- und Telegrammgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
4.4 Buchungsgebühren
Pro Person verrechnen wir eine Buchungsgebühr von CHF 60. Falls Sie ein “Nur-Landarrangement” (z.B. Hotelreservation, Rundreise, Mietwagenreservationen, lokale Flüge usw. ohne Fluganreise aus der Schweiz) buchen, erheben wir eine Buchungsgebühr von CHF 60 bis CHF 120 pro Leistungen. Abweichende Bedingungen ersehen Sie aus den Katalogen, Preislisten, Reiseausschreibungen oder Offerten.
Ab 7 Arbeitstage vor Abreise erhebt Women Travel einen Expresszuschlag von CHF 60 pro Auftrag.
4.5 Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation erheben kann.
5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)
5.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
5.2 Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung einer Ersatzperson, einer Änderungen der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden für jede Leistung CHF 100, pro Auftrag maximal CHF 200 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Allfällige Telefon- und Telefaxspesen werden Ihnen verrechnet. Diese Bearbeitungsgebühren werden in der Regel nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.
5.3 Annullierungskosten
5.3.1 Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen weniger als 46 Tage vor Reisebeginn, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) folgende Annullierungskosten erhoben:
45-30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
29-15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
14–8 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
7-0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises.
5.3.2 Besondere Fristen: Für Abreisen vom 10.12. bis 08.01. und vom 01.07. bis 16.08. gelten folgende Bestimmungen:
60–45 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
44-15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
14– 8 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
7-0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises.
5.3.3 Abweichende Annullierungskosten, wie zum Beispiel bei Hotels, Schiffen und einzelnen Gruppenreisen sind bei der jeweiligen Programmausschreibung (oder auf der Bestätigung) zu finden.
5.3.4 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
5.4 Ersatzperson
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie eine Ersatzperson benennen.
a) Die Ersatzperson muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Das heisst auch, dass bei Frauengruppenreisen ausschliesslich Frauen als Ersatzpersonen an der Reise teilnehmen können.
b) Sie hat den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit, Pass, Visa usw.) zu genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
c) Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Das Gleiche gilt für Hotelleistungen usw., welche häufig nicht umgebucht werden können.
Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften sie beide gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des Reisepreises.
Women Travel orientiert Sie innert angemessener Frist, ob die benannte Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann (in der Hochsaison kann dies einige Tage dauern); bei Reisen mit Teilnahmebedingungen ist eine Überprüfung notwendig.
Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder kann sie aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annul-lierung (Ziffer 5.2 f.).
6. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Women Travel behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten, auf den Preislisten und Reiseausschreibungen vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Preiserhöhungen können sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder
c) Wechselkursänderungen ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.
6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Women Travel behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Women Travel bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
Women Travel orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) Oder Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an der von Women Travel vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Women Travel ist bemüht, Ihnen eine solche anzubieten.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).
7. Reiseabsage durch Women Travel.
7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Women Travel ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Women Travel Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.
7.2 MindestteilnehmerInnen-Zahl bei Gruppenreisen
Für alle von Women Travel angebotenen Gruppenreisen gilt eine MindestteilnehmerInnen-Zahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die MindestteilnehmerInnen-Zahl nicht erreicht, kann Women Travel die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen. Women Travel ist bemüht, Ihnen eine Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht Teil, wird der bezahlte Reisepreis zurückbezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.3 Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare Ereignisse, höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks usw. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Women Travel die Reise absagen. Der bereits bezahlte Reisepreis wird unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückbezahlt.
8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
8.1 Women Travel kann das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise nicht verändert wird.
8.2 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Women Travel den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen (s. Ziffer 11).
9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie Women Travel nicht belastet werden.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Women Travel-Reiseleitung, die örtliche Women Travel-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung (SOS-Versicherung), obligatorisch ist. Siehe Ziffer 12.
10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1 Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, an erster Stelle bei der Women Travel-Reiseleitung, allenfalls der örtlichen Women Travel-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
10.2 Die Reiseleitung, die örtliche Women Travel-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen Women Travel-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
Sollten Sie wider Erwarten weder die Women Travel-Reiseleitung, die örtliche Women Travel Vertretung oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
10.3 Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Women Travel ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1 und 10.2) verlangt (s. Ziffer 11).
10.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Women Travel geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Women Travel geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Women Travel unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Women Travel-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10.5 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1 und 10.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.
11. Haftung von Women Travel
11.1 Allgemeines
Women Travel vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der Women Travel Reiseleitung, der örtlichen Women Travel-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Women Travel nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt.
Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
11.2.2 Haftungsausschlüsse
Women Travel haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Women Travel, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Women Travel ausgeschlossen.
11.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Women Travel im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt.
11.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Women Travel auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt.
11.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind:
a) In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren,
b) Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen.
c) Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.
11.2.6 Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, lokalen Verhältnissen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
11.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Women Travel ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle.
In Ausnahmefällen veranstaltet Women Travel. Ausflüge usw. im eigenen Namen. In diesem Falle gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.
11.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
Die Haftung ist, unter welchem Rechtstitel auch immer, auf den unmittelbaren Schaden begrenzt.
12. Versicherungen
12.1 Annullierungskosten- und SOS-Schutz-Versicherung
Der Abschluss einer Annullierungskosten- und SOS Schutz-Versicherung ist obligatorisch und wird Ihnen zusammen mit dem Reisearrangement in Rechnung gestellt. Bei Vorliegen einer privaten Versicherungsdeckung können Sie auf den Abschluss dieser Versicherungen verzichten.
12.2 Zusätzliche Versicherung
Die Haftung der Reise- und Transport¬unternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die be¬stehenden internationalen Abkommen. Women Travel empfiehlt deshalb, für einen er¬gänzenden Versicherungsschutz zu sorgen. Ebenso empfehlenswert ist der Abschluss einer Gepäck- sowie Extra-Rückreisekosten-Versicherung. Die Unterlagen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
13. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für namentlich genannten BürgerInnen. BürgerInnen anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
13.2 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
13.3 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
13.4 Women Travel macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Women Travel ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
14. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
15. Sicherstellung
Women Travel ist Teilnehmerin am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, welcher Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge garantiert.
16. Ombudsman
16.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, T: +41 (0)44 485 45 35, F: +41 (0)44 485 45 30, info@ombudsman-touristik.ch
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Women Travel ist schweizerisches Recht anwendbar.
17.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
17.3 Für gerichtliche Auseinandersetzungen mit TeilnehmerInnen mit Wohnsitz in der Schweiz gilt das Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen. Für alle anderen Klagen wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich, Schweiz vereinbart.
Women Travel, Sumatrastr. 25, 8021 Zürich, T: +41 (0)44 350 30 50, F: +41 (0)44 350 30 54, www.womentravel.ch
Müller Travel ist eine Reisemarke von Women Travel an gleicher Adresse, www.muellertravel.ch
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2011
